Zinsarten
Bei den Zinsen unterscheidet man grundsätzlich in Zinsen auf Geld und Zinsen auf Sachkapital wie etwa Immobilien oder Grundstücke. Was den Unterschied ausmacht und auf welche weiten Zinsarten man dabei stößt, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Zinsen auf GeldSeit der Entstehung von Geld als Zahlungsmittel kennt man auch das Prinzip der Zinsen, das bereits zuvor für Sachen und Dienstleistungen angewendet wurde.
Wussten Sie eigentlich, dass
Zinsen auf Geld eigentlich als Entlohnung dafür erhoben wurden, dass Münzgeld hergestellt, verwahrt, verwaltet und transportiert wurde? So wundert es auch nicht, dass die ersten Zinsen nach heutigen Maßstäben wahre Wucherausmaße annehmen: 20 bis 50 Prozent Zinsen auf ein Darlehen waren damals keine Seltenheit.
Der Wandel kam erst mit der Einführung des Papiergeldes, das den Stellenwert eines Wechsels besaß.
Spricht man von Zinsen, verliert der Laie schnell den Überblick angesichts der unterschiedlichen Zinsarten, auf die er dabei stößt. Schnell passieren Fehler wenn beispielsweise nicht klar ist, was der Effektivzins aussagt und was den Unterschied zum Nominalzins ausmacht.
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Generell unterscheidet man zwischen Geldmarktzinsen, Kapitalmarktzinsen und zinsähnlichen Entgelten. Geldmarktzinsen tangieren Verbraucher nur indirekt, da viele Zinssätze an die Geldmarktzinsen gekoppelt sind. Sie fallen bei Bargeldaufnahme auf dem Geldmarkt an, wenn sich beispielsweise eine Bank Bargeld bei der Zentralbank leiht.
In diesem Fall wird der Geldmarktzins auch Leitzins genannt. Auf dem Kapitalmarkt können sich Unternehmen, Haushalte und Geldinstitute mittel- bis langfristig Kapital beschaffen, hier spricht man von Kapitalmarktzinsen.
Unter zinsähnlichen Entgelten versteht man im weitesten Sinne Kapitaleinkommen, das sich auch aus Wertsteigerungen von Aktien oder Erfolgsprovisionen bei Investitionen zusammensetzen kann.
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Zinsen auf SachgüterDer Begriff Zins in Bezug auf Sachgüter wirkt zwar etwas veraltet, ist aber immer noch vor allem im offiziellen Sprachgebrauch zu finden.
Am geläufigsten ist wohl der Begriff Mietzins, kurz Miete, der bei Überlassung von Immobilien, Gegenständen usw. fällig wird. Grundstücksbesitzer kennen auch den Pachtzins, der für die Überlassung eines Grundstücks oder einer Immobilie erhoben wird.